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Sonderangebot: Steuerfreiheit für das Jahr 2000 (Gabriel)
Zum "Kauf" von Investitionsbegünstigungen mit der IFB-Sondervorauszahlung
VON MAG. HERMANN GABRIEL
Am 15. Oktober ist es soweit: Eine bisher im österreichischen Steuerrecht unbekannte Neuerung, nämlich der "Kauf" von Investitionsbegünstigungen wird Realität. Alle "reichen" Betriebe können durch Leistung einer IFB-Sondervorauszahlung eine teilweise Steuerbefreiung für die Jahre 1995 und 1996 erwerben. Was aber machen die "notleidenden" Betriebe, die im letzten Jahr große Investitionen getätigt haben (z. B. Fremdenverkehr) und die sich aufgrund der angespannten Liquiditätssituation diese Sondervorauszahlung einfach nicht leisten können?
Diese Betriebe sollten bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen gemäß § 45 Abs. 4 EStG 1988 stellen. Wenn bis zum vom Finanzamt aufgrund dieses Antrages ein neuer Vorauszahlungsbescheid erlassen wird, entfällt die Verpflichtung zur Entrichtung der Sondervorauszahlung und die Investitionsbegünstigungen bleiben trotzdem erhalten. Dies wird jedoch nicht in allen Fällen möglich sein (vgl. Hackl, SWK-Heft 23/24/1995, Seite T 57).
Wenn dieser Betrieb hohe Verlustvorträge aus der Vergangenheit hat, bestehen laut Auskunft des BMF keine...