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SWK 27, 20. September 1995, Seite R 98
Parkgebühren Salzburg
•In der Stadt Salzburg ist ein Parkschein auch dann zu entwerten, wenn ein mehrspuriges Kraftfahrzeug auf einemPrivatparkplatzgeparkt wird und das Fahrzeug teilweise in die Halteverbotszone hineinragt - (§ 1 Abs. 6 Parkgebührengesetz für die Stadt Salzburg), (Abweisung)
(-0061)