Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unabhängiger Verwaltungssenat Wien
•Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien hat einemündliche Verhandlungüber eine Berufung betreffend Bestrafung wegen Verkürzung der Parkometerabgabe durchzuführen, wenn der angefochtene Bescheid nicht aufgehoben wird - (§ 51 e VStG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
()