Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Eingangsabgaben: Nachzahlung
•Die Mitteilung der ausländischen Zollbehörde, daß die vom österreichischen Importeur eingeführten Waren nicht Originalprodukte der EWG sind und die ursprünglicheWarenverkehrsbescheinigungunrichtig ausgestellt worden sei, bewirkte, daß der österreichische Importeur dieEingangsabgabennachzahlen muß - (§ 12 EG-Abkommen-Durchführungsgesetz), (Abweisung)
(, 0011, 0012)