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ÖBA 11, November 2014, Seite 817

Die Bezugsrechtsemission

Michael Gruber

Neuemissionen fanden an der Wiener Börse in den letzten Jahren selten bis gar nicht statt. Sofern Aktienemissionen zu verzeichnen waren, handelte es sich idR um Kapitalerhöhungen bereits notierender Aktiengesellschaften. Ein Teil davon erfolgte als Bezugsrechtsemission, also als Kapitalerhöhung unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre, meist in der Form des mittelbaren Bezugsrechts (§ 153 Abs 6 AktG). International handelt es sich um die gängigste Form der Eigenkapitalfinanzierung bereits börsenotierter Unternehmen. Die Terminologie ist an den angelsächsischen Sprachgebrauch angelehnt: Dort spricht man bei einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre von „rights issue“ .

There have been only a few IPOs at the Vienna Stock Exchange in the last years. IPOs of shares usually were rights issues, which is worldwide the typical form of corporate finance of already listed companies. Recent EU-legislation on rights issues has changed the playing field.

Stichwörter: Bezugsrechtsemission, Prospektrichtlinie, Prospektverordnung, Kapitalerhöhung, öffentliches Angebot, Bezugsrecht, Aktiengesellschaft, geregelter Markt, MTF, MiFID, Dritter Markt, Prospektschema, Registrierungsformular, Wer...

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