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Einkünfte aus Kapitalvermögen
• Wenn der stille Gesellschafter einer GmbH bei seinem Eintritt gleichzeitig Aktien der Muttergesellschaft erwirbt, die er nach Ablauf der Spekulationsfrist zu einem exorbitant hohen Preis verkaufen kann, ist derVeräußerungsgewinnals Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern - (§ 27 Abs. 1 Z 2 EStG 1972)
Der Beschwerdeführer beteiligte sich laut Zeichnungsschein vom neben anderen als echter stiller Gesellschafter mit einer Einlage von 400.000 S an der PLB, wobei die selbst als stiller Gesellschafter beteiligte AT-GmbH als Treuhänder der anderen stillen Gesellschafter fungierte. Laut Zeichnungsschein und Zeichnungsprospekt hatten eintretende stille Gesellschafter das Recht, pro Nominale 100.000 S ihrer stillen Beteiligung eine Aktie im Nominale von 100 S der PLB von der AT zum Nominale zu erwerben, wobei die Aktien vom Hauptaktionär der PLB, der PLA-GmbH zum Kauf angeboten wurden. Von diesem Recht machte der Beschwerdeführer nach Zahlung seiner Einlage als stiller Gesellschafter in vollem Ausmaß Gebrauch; er erwarb also neben seiner stillen Beteiligung noch im Juni 1985 auch vier Aktien der PLB. Mit ihrem im Vorhalt des Finanzamtes vom erwähnten, an die AT gerichteten Schreibe...