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Geldverkehrsrechnung: Unterdeckung
• Die sich aus der Geldverkehrsrechnung ergebendenUnterdeckungenkönnen auf die Verkürzung von Umsätzen und Gewinnen zurückzuführen sein - (§ 167 Abs. 2 BAO)
Die Beschwerdeführerin betreibt eine Nachtbar. Bereits eine Betriebsprüfung über vorangehende Steuerjahre förderte Aufzeichnungsmängel und Fehlbeträge laut Geldverkehrsrechnung zutage, was zu Bescheiden des Finanzamtes aufgrund einer Schätzung führte. Die Beschwerdeführerin zog ihre Berufung gegen diese Bescheide zurück. Hinsichtlich des nun strittigen Zeitraumes gelangte das Finanzamt ebenfalls zur Überzeugung, daß die Aufzeichnungen nicht den Tatsachen entsprächen. Die Ermittlungen ergaben aufgrund der Geldverkehrsrechnung Unterdeckungen. Das Finanzamt ging entsprechend den Feststellungen des Prüfers aufgrund dessen Ermittlungen von einem Rohaufschlag von 1000% aus und nahm Gewinnzuschätzungen und Umsatzzuschätzungen vor. Es glaubte der Behauptung der Beschwerdeführerin nicht, der Gesamtabgang bestünde in Wahrheit nicht, weil die Beschwerdeführerin diesen aus Beträgen beglichen habe, die sie ihrem Bargeldbestand in Millionenhöhe entnommen habe, der Abhebungen von einem Bankkonto in den Jahren 1984/85 entstamme und von ihr zu Hause aufbewahrt...