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Änderungen beim Arbeitslosengeld, dem Karenzurlaubsgeld und der Teilzeitbeihilfe (Gründler)
Die wesentlichen Änderungen im Überblick
VON DR. MANFRED GRüNDLER
Im SWK-Heft 17/1995, Seite T 45 ff., wurden die Änderungen, die das Strukturanpassungsgesetz für die Sozialversicherungsgesetze gebracht hat, behandelt. Das Strukturanpassungsgesetz enthält in Art. XXII auch eine umfangreiche Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG 1977), in Art. XXIV eine Änderung des Betriebshilfegesetzes (BHG) und in Art. XXV das neue Karenzurlaubszuschußgesetz (KUZuG). Das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen des AlVG 1977 ist in § 79 Abs. 18 bis 20 auf eine recht komplizierte Art geregelt. Teilweise treten sie mit , teilweise mit , in Kraft. Die diesbezüglichen Regelungen werden im folgenden mit , usw. bezeichnet.
Versicherungspflicht nach dem AlVG 1977 Nach dem (vorläufigen) Durchführungserlaß zur Novelle sollen nunmehr alle Volontäre, die Entgelt beziehen, in die Arbeitslosenversicherung einbezogen werden. Folgt man dem Wortlaut des neuen § 1 Abs. 1 lit. d AlVG 1977, dann bezieht sich die Einbeziehung in die Versicherungspflicht nur auf diejenigen Volontäre, die "zum Zwecke der vorgeschriebenen Ausbildung für den künftigen, abgeschlossene Hochschulbildung erfordernden Beruf nach Abschluß dieser Hochschulbildung beschäftigt sind", wenn...