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SWK 22, 1. August 1995, Seite R 85
Sicherungsverfahren
•ImSicherungsverfahrenkann neben der Pfändung einer Geldforderung nicht auch die Einziehung der Forderung bewirkt werden - (§ 78 Abs. 1 Abgabenexekutionsordnung), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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