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Verträge: Fremdvergleich
•Verträge mitjuristischen Personen,an denen ein Vertragspartner und/oder seine Angehörigen in einer Weise als Gesellschafter beteiligt sind, daß mangels eines Interessengegensatzes die Annahme naheliegt, für eine nach außen vorgegebene Leistungsbeziehung bestehe in Wahrheit eine familienhafte Veranlassung, sind steuerlich nur anzuerkennen, wenn sie auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären - (§ 4 Abs. 4 EStG 1972), (Abweisung)
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