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Abfertigungsrückstellung: Berechnung
•Bei der Berechnung derAbfertigungsrückstellungkönnen als Vordienstzeiten, die der Dienstnehmerin laut Dienstvertrag bei der Abfertigung anzurechnen sind, nicht die Zeiten als mittätige Ehegattin und nicht die Zeiten als Kommanditistin berücksichtigt werden - (§ 14 Abs. 1 EStG 1972), (Abweisung)
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