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SWK 22, 1. August 1995, Seite 084
Versorgungsfonds der Architektenkammer
•DerVersorgungsfondsder Bundesarchitekten- und Ingenieurkonsulentenkammer ist kein Träger der Sozialversicherung und deshalb nicht von der Umsatzsteuer befreit - (§ 6 Z 6 UStG 1972), (Abweisung)
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