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SWK 22, 1. August 1995, Seite R 84

Verdeckte Gewinnausschüttung

Die zwischen einer Tiroler Gemeinde und einer Elektrizitätsversorgungs-GmbH, an der die Gemeinde zu 100% beteiligt ist, vereinbarte Gebrauchsabgabe ist alsverdeckte Gewinnausschüttungzu besteuern - (§§ 93, 95 EStG 1988), (Abweisung)

(2 VwGH-Erk. , 94/14/0122; , 94/14/0092)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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