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Eigenverbrauch und Vorsteuerabzug (Gaedke)
Aktuelles BFH-Urteil unter Bezugnahme auf die EuGH-Rechtsprechung
VON STB GERHARD GAEDKE, GRAZ
Gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 letzter Satz ist eine Eigenverbrauchsbesteuerung nur vorzunehmen, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile zu einem vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Zur Frage, ob ein Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Aufwendungen zur Erhaltung oder zum Gebrauch von derartigen Gegenständen einen steuerpflichtigen Eigenverbrauchstatbestand auslöst, hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom , VR 65/93, entschieden.
Im gegenständlichen Fall erwarb ein Unternehmer einen PKW von einer Privatperson, eine Umsatzsteuer wurde in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen (nach deutschem Umsatzsteuerrecht steht grundsätzlich ein Vorsteuerabzug bei betrieblich verwendeten Kraftfahrzeugen zu). Einige Zeit nach dem Erwerb überführte er das Fahrzeug in die Privatsphäre, Vorsteuern im Zusammenhang mit dem Gebrauch und Erhaltung des Fahrzeuges wurden geltend gemacht. Die Finanzbehörde unterstellte einen steuerpflichtigen Eigenverbrauch, da zwar nicht für den Gegenstand selbst, aber für seine Bestandteile ein teilweiser oder voller Abzug der Mehrwertsteuer möglic...