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SWK 16, 1. Juni 1995, Seite T 44

Das neue WT-Verzeichnis ­ ein Spiegel der Eitelkeiten (Steuerinsider)

Vor kurzem wurde das neue Wirtschaftstreuhänderverzeichnis ausgesandt. Erstmals konnten die Wirtschaftstreuhänder gegen eine wahrscheinlich viel zu geringe Gebühr die Größe ihrer Kanzlei sowie ihre Spezialgebiete angeben. Zu einem geringen Teil wurden diese Möglichkeiten ausgenützt. Kontrolliert hat diese Angaben natürlich niemand, sodaß fraglich ist, ob wirklich jede Selbstdarstellung den Wettbewerbsrichtlinien entspricht.

Die Größe einer Kanzlei ist kein Kriterium für die Qualität der Beratung. Die Beratung fällt und steht mit dem Steuerberater und mit dem Mitarbeiter, der mit dem Klienten in ständigem Kontakt ist. Ob es daneben noch andere Mitarbeiter gibt, ist für den Klienten ohne Bedeutung. Dies dürfte auch der Grund dafür sein, daß die wirklich großen Gesellschaften keine Angaben über die Personalanzahl gemacht haben. Nach dem Verzeichnis sind in manchen Städten die Wirtschaftstreuhänder die größten Arbeitgeber. Da geben Wirtschaftstreuhänder, die knapp über 10 Mitarbeiter beschäftigen, ihre Kanzleigröße nicht nur bei 2 Gesellschaften mit mehr als 40 Mitarbeitern, sondern auch beim Gesellschafter mit diesem Betrag an. Damit entsteht der Eindruck, daß diese Kleinkanzleien (...

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