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SWK 16, 1. Juni 1995, Seite R 58
Devolutionsmöglichkeiten?
• Bei Verkauf eines Miethauses hat der Verkäufer die steuerlicheMietzinsreserveaufzulösen und nachzuversteuern - (§ 28 Abs. 5 EStG 1988), (Abweisung)
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