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SWK 16, 1. Juni 1995, Seite R 57

Vergnügungssteuer Wien

Für einenWarengewinnapparat,bei dem wegen des geringen Wertes der ausgegebenen Waren offenbar kein "Gewinn" erzielt werden kann, kann die Gemeinde Wien die Vergnügungssteuer nicht mit monatlich 14.000 S vorschreiben - (§ 6 Wr. Vergnügungssteuergesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes, verstärkter Senat)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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