zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 8, 10. März 1995, Seite T 22

Wurstsemmel-Erlaß vor Verfassungsgerichtshof

Volksanwaltschaft: "Erlaß über Wertgrenzen ohne rechtliche Deckung"

(apa) - Mit dem sogenannten "Wurtsemmel-Erlaß" wird sich nun auf Antrag der Volksanwaltschaft auch der Verfassungsgerichtshof zu befassen haben. Der Erlaß hat nach Auffassung der Volksanwaltschaft "den Charakter einer gesetzwidrigen Verordnung". Ziel sei es, "die Sache dorthin zu bringen, wo sie hingehört, nämlich in die Hand des Gesetzgebers", sagte Volksanwalt Herbert Kohlmeier im Pressedienst der Volksanwaltschaft.

Seit 1. Jänner muß jeder, der mangels einer Kantine oder eines Gasthauses seinen Mittagsimbiß nur beim Greißler an der Ecke besorgen kann, mit 15 Schilling pro Tag sein Auslangen finden. Für darüber liegende Beträge fällt bei Essensbons die volle Lohnsteuer an. Die Steuerfreiheit bis 60 S pro Tag gilt nur bei der Einlösung der Bons in der Werksküche oder in einem Vertragsgasthaus. Für Kohlmeier kann so eine Vorschrift nur vom Gesetzgeber selbst gemacht werden und nicht über den Verordnungsweg erfolgen. Deshalb der Schritt zum Verfassungsgerichtshof, der die Materie prüfen soll.

Daten werden geladen...