TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 8, 10. März 1995, Seite R 28

Aushilfskräfte: Dienstvertrag

MitAushilfskräften,die verschiedene Arbeiten im Betrieb verrichten und einen Stundenlohn erhalten, besteht kein Werkvertrag, sondern ein Dienstvertrag - (§ 47 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...