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Werbungskosten bei Croupier
•EinCroupierder Casino Austria AG, der während des Jahres an mehreren Orten, jeweils zwei bis drei Monate, eingesetzt ist, hat keinen Anspruch auf erhöhte Werbungskosten für Verpflegungsmehraufwand und Nächtigungsaufwand - (§ 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988), (Abweisung)
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