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SWK 8, 10. März 1995, Seite R 28

Sachverständiger für Kraftfahrwesen

EinSachverständigerfür das Kraftfahrwesen übt keine einem Ziviltechniker ähnliche freiberufliche Tätigkeit, sondern eine gewerbliche Tätigkeit aus - (§ 22 Abs. 1 Z 1 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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