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Kommissionsgeschäft und Konsignationslager im Binnenmarkt (Gratzl)
Die Behandlung des Kommissionsgeschäftes ebenso wie des Konsignationslagers im Lichte der Binnenmarktregelung fand im österreichischen Schrifttum bisher wenig Beachtung. Die deutsche Literatur behandelt die Warenbewegung in das Kommissionslager als innergemeinschaftliche Verbringung des Kommittenten und anschließende Lieferung an den Kommissionär im Bestimmungsland. Diese Auffassung wird zum Teil auch in Österreich vertreten. Anders Gaedke, der sich mit Übergangsproblemen bei Kommissionswarenlagern und Fremdlagern im Zuge des EU-Beitritts beschäftigte und die Warenbewegung in das Kommissionslager mit Verweis auf Art. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 UStG 1994 (Reihengeschäft!?) nicht als innergemeinschaftliche Verbringung, sondern als innergemeinschaftliche Lieferung des Kommittenten einerseits und innergemeinschaftlichen Erwerb des Kommissionärs andererseits behandelt.
Im folgenden soll die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Verkaufskommission - insbesondere die Lieferung des Kommittenten an den Kommissionär - und von Konsignationslagern unter Berücksichtigung der Binnenmarktregelung näher untersucht werden.
I. Kommissionsgeschäft
1. Allgemeine Bestimmungen im Umsatzsteuergesetz 1994
Gemäß § 3 Abs. 3 liegt beim Kommissionsgeschäft zwischen dem K...