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SWK 19, 1. Juli 1995, Seite R 74

Verlustvortrag bei Verschmelzung

Bei einerVerschmelzungder Muttergesellschaft auf die Tochtergesellschaft als aufnehmende Gesellschaft geht derVerlustvortragder übertragenden Gesellschaft auf die aufnehmende Gesellschaft über, obwohl der Verlust bei der übertragenden Gesellschaft durch Teilwertabschreibung der Beteiligung an der aufnehmenden Gesellschaft entstanden ist - (Art. 1 § 1 Abs. 5 StruktVG), (Abweisung einer Beschwerde des Präsidenten der FLD)

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Rubrik betreut von: Berchtold-Ostermann/Gaedke/Aigner/Aigner/Tumpel
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