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Lustbarkeitsabgabe Graz
• Bescheide der Landeshauptstadt Graz über die Festsetzung derLustbarkeitsabgabefür Geld- und Unterhaltungsspielapparate inklusive 20%Kriegsopferzuschlagsind rechtswidrig - (§ 19 Grazer Lustbarkeitsabgabeordnung 1987)
(2 VwGH Erk. , 94/17/0468 [bisher 94/17/0086]; bis 0451 [bisher 93/17/0134 bis 0137]; im gleichen Sinne [bisher 92/17/0185], betreffend Lustbarkeitsabgabe und Kriegsopferzuschlag der Stadtgemeinde Kapfenberg)