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SWK 19, 1. Juli 1995, Seite R 74
Finanzstrafverfahren: Einleitung
• Bei der Einleitung desFinanzstrafverfahrensist nicht erforderlich, daß das Finanzvergehen bereits zweifelsfrei nachgewiesen ist, sondern es genügen hinreichende Verdachtsgründe - (§ 82 FinStrG), (Abweisung)
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