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SWK 19, 1. Juli 1995, Seite R 74

Finanzstrafverfahren: Einleitung

Bei der Einleitung desFinanzstrafverfahrensist nicht erforderlich, daß das Finanzvergehen bereits zweifelsfrei nachgewiesen ist, sondern es genügen hinreichende Verdachtsgründe - (§ 82 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: Berchtold-Ostermann/Gaedke/Aigner/Aigner/Tumpel
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