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SWK 19, 1. Juli 1995, Seite R 74
Stmk. Bauordnung: Abgabentatbestand
• Der Abgabentatbestand nach § 6 a Abs. 1 Stmk. BauO 1968 erfaßt nurWidmungsbewilligungennach Inkrafttreten der Novelle am - (§ 6 a Stmk. BauO), (Abweisung)
(Verstärkter Senat )