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Rückstellungen: Arbeitnehmerjubiläen
• Nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, die auch steuerlich zu beachten sind, besteht eine Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für Zuwendungen anläßlich vonArbeitnehmerjubiläen– (§ 5 EStG 1972)„
... Lediglich der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, daß entgegen der Auffassung der belangten Behörde für die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich ist, daß das die Verpflichtung auslösende Ereignis zum Bilanzstichtag bereits eingetreten ist. Vielmehr wird in Lehre und Rechtsprechung einzig und allein darauf abgestellt, ob ein in der Vergangenheit wirtschaftlich verursachter Aufwand am Bilanzstichtag mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit, das heißt ernsthaft, droht. Diese Merkmale kennzeichnen die klassischen Fälle von Rückstellungsbildungen, wie z. B. Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Prozeßrisken, Pensionsverpflichtungen und andere. In allen diesen Fällen muß das Ergebnis, das die Verpflichtung tatsächlich auslöst, am Bilanzstichtag noch nicht eingetreten sein. Gewährleistungsansprüche müssen noch nicht geltend gemacht worden sein, sondern nur in einem bestimmten Ausmaß (nach Erfahrungswerten) ernsthaft drohen. Der Pro...