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IFB: Geltendmachung
• Ob der ausschließliche Betriebsgegenstand die gewerbliche Vermietung war und die Steuerpflichtige für 1988 denIFB
geltend machen konnte, richtet sich sowohl nach dem Gesellschaftsvertrag oder Satzung als auch nach der tatsächlichen Geschäftsabwicklung – (§ 10 EStG 1988), (Abweisung)
(2 VwGH-Erk. , 94/14/0134; 0135)