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SWK 19, 1. Juli 1995, Seite R 71

Aus der jüngsten Rechtsprechung (Aktuelle Steuerjudikatur)

S. R 71AUS DER JüNGSTEN RECHTSPRECHUNG

Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte

BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)

Voller Text der Erkenntnisse auf Anforderung gegen Kostenersatz (Postkarte an SWK, Postfach 351, 1211 Wien).

SWK-SOFORTDIENST übermittelt steuerliche VwGH- und VfGH-Erkenntnisse über Telefax. Telefonische Anforderung bei SWK-Redaktion, Tel.-Nr. 0222/278 05 26/26, oder über SWK-Telefax, Fax-Nr. 0222/278 05 26/53.

Wenn bei einer GmbH Schwarzgeschäfte angenommen und Hinzuschätzungen zum Gewinn vorgenommen werden, können die Gewinnerhöhungen nicht ohne weiteres bei den Gesellschaftern alsverdeckte Gewinnausschüttung

besteuert werden – (§ 8 KStG)

Zwischen dem Körperschaftsteuerverfahren betreffend eine Kapitalgesellschaft und dem Einkommensteuerverfahren betreffend die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft besteht keine Bindung, insbesondere auch nicht in der Frage der Feststellung bzw. Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen. „Das bedeutet, daß die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft in ihrem Einkommensteuerverfahren eine bei der Kapitalgesellschaft mit rechtskräftigem Bescheid...

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