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Familienbeihilfe: Anspruch
•Die Ehegattin eines bei derInternationalen Atomenergie-Organisationbeschäftigten Angestellten hat keinen Anspruch auf Familienbeihilfe - (Art. III des Abkommens zwischen Österreich und der IAEO, BGBl. 413/1971), (Abweisung)
(, 0087)