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Arbeitnehmer: Dienstreise
•Ein Dienstnehmer konnte bei einerDienstreiseim Jahr 1989 für Tage, an denen kein Nächtigungsgeld anfiel, nur die Steuerfreiheit für den niedrigeren Tagesgebührensatz von 240 S beanspruchen - (§ 26 Z 4 lit. c EStG 1988 in der Stammfassung), (Abweisung)
(, 0082)