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Berufung: Aussetzung
•DieAussetzungeiner Berufungsentscheidung kann verfügt werden, wenn wegen einer gleichen oder ähnlichen Rechtsfrage eine Berufung anhängig ist, deren Ausgang von wesentlicher Bedeutung für die Entscheidung über die Berufung ist - (§ 122 Abs. 1 Vorarlberger Abgabenverfahrensgesetz), (Abweisung)
(2 Erk. ; 94/17/0337)