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Zustellempfänger
•Der Umstand, daß derZustellempfängereines Bescheides wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde von Amts wegen zu prüfen - (§ 13 Abs. 3 ZustellG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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