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SWK 7, 1. März 1995, Seite R 24

Anzeigenabgabe: Säumniszuschlag

Dem Chefredakteur einer Zeitschrift kann derSäumniszuschlagfür die Anzeigenabgabe vorgeschrieben werden, wenn im rechtskräftigen Bescheid über die Anzeigenabgabe der Chefredakteur als Bescheidadressat genannt wurde - (§ 165 NÖ AO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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