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Techniker: freiberufliche Tätigkeit
•Ein Techniker, der eineplanende Tätigkeithinsichtlich Lüftungs-, Heizungs-, Klima- und Sanitäranlagen ausübt, ist als freiberuflich Tätiger zu behandeln - (§ 22 Z 1 lit. b EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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