Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arzt: Krankengeld des ÄKWFF
• Krankengeld, das einem praktischen Arzt vom Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer zufließt, unterliegt nicht dem begünstigten Steuersatz — (§ 37 Abs. 2 Z 4 EStG 1988), (Aufhebung aufgrund einer Beschwerde des Präsidenten der FLD)