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SWK 7, 1. März 1995, Seite R 23
Sachverständiger: gewerbliche Tätigkeit
• Ein Sachverständiger für das Bau- und Liegenschaftswesen, der nur Gutachten erstellt und keine Planungen durchführt, übt eine gewerbliche Tätigkeit aus — (§ 22 Z 1 lit. b EStG 1988), (Abweisung) ()