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GrESt: Befreiung
• Die Grunderwerbsteuerfreiheit für Arbeiterwohnstätten kann - unabhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen - nicht gewährt werden, wenn die Nutzfläche größer als 130 m2 ist - (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG 1955), (Abweisung)
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