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Wieder Vorsteuerabzug für bestimmte Bank- und Versicherungsleistungen (Brieber, Zimmel)
Historischer Rückblick, gesetzliche Grundlagen und Vorgangsweise in der Praxis
VON MAG. KARL BRIEBER UND MMAG. CHRISTOPH ZIMMEL
Seit dem UStG 1972 sind Bank- und Versicherungsleistungen unecht von der Umsatzsteuer befreit. 1977 (Gaier, SWK-Heft 7/1977, Seite A II 28, im folgenden ) wurde nachgewiesen, daß nicht steuerbare Bankleistungen im Zusammenhang mit dem Ausland nicht unter das Vorsteuerabzugsverbot des § 12 Abs. 3 UStG 1972 fielen. Die sich aus der damaligen Rechtslage ergebenden weitreichenden Vorsteuerabzugsmöglichkeiten für Kreditinstitute wurden durch die Umsatzsteuergesetz-Novelle BGBl. 645/1977 beseitigt, indem folgende Bestimmung eingefügt wurde (§ 12 Abs. 3 UStG 1972):
Vom Vorsteuerabzug sind ausgeschlossen:
"3. Die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen sowie für die Einfuhr von Gegenständen, soweit sie mit Umsätzen im Zusammenhang steht, die der Unternehmer im Ausland ausführt und die - wären sie steuerbar - steuerfrei sein würden."
Umsatzsteuergesetz 1994 Durch das UStG 1994 wurde zwar die oben zitierte Regelung wörtlich übernommen, jedoch um folgende für Kreditinstitute und Versicherungen bedeutsame Ausnahmen ergänzt: § 12 Abs. 3 Z 3 lit. b und c UStG 1994 sieht für folgende Bank- und Versicherungsgeschäfte neue Vorsteuerabzu...