Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Nachversteuerung bei vorzeitiger Herausgabe des Stiftungsvermögens (Rief)
Die Nachversteuerung bei vorzeitiger Herausgabe des Stiftungsvermögens
Anlaß für die Vermögensherausgabe wird nicht berücksichtigt
VON DR. ROLAND RIEF
Zuwendungen einer Privatstiftung an die Begünstigten oder Letztbegünstigten sind gemäß § 15 Abs. 1 Z 18 ErbStG von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit, unterliegen jedoch als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 1 Z 7 EStG der 22%igen KESt. Diese im Verhältnis zum Erbschaftssteuertarif "günstige" Steuerbelastung könnte dazu verleiten, anstelle einer unmittelbaren Zuwendung eine Privatstiftung zwischenzuschalten und das Vermögen mit einer Steuerbelastung von 2,5% Stiftungs-ErbSt und 22% KESt auf den präsumtiven Erben oder Geschenknehmer zu übertragen.
I. Die zehnjährige Erbschaftsteuerhängigkeit des Stiftungsvermögens
Um derartigen unerwünschten Gestaltungen gegenzusteuern, wurde in § 8 Abs. 3 lit. b Satz 2 ErbStG ein Nachversteuerungstatbestand eingebaut: Der für die ursprüngliche Vermögenswidmung an die Stiftung in § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG vorgesehene ermäßigte ErbSt-Satz von 2,5% steht nur dann endgültig zu, wenn das gestiftete Vermögen oder dessen Surrogat wenigstens zehn Jahre in der Stiftung verbleibt. Wird das zugewendete Vermögen oder an dessen Stelle getretene Vermögenswerte von der Privatstiftung hingegen innerhalb der Zehnjahresfrist "unentgeltlich veräußert", geht di...