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Praxiserwerb und Anlaufverluste
•Praxiserwerb und Anlaufverluste (§ 18 Abs. 7 EStG)
(BMF) - Das BMF hat in einer Anfragebeantwortung die Auffassung vertreten, von einer Betriebseröffnung i. S. d. § 18 Abs. 7 EStG 1988 könne auch dann ausgegangen werden, wenn infolge Erwerbes der Sachgesamtheit "Betrieb" eine Betriebsfortführung und damit ein Betriebserwerb i. S. des § 10 Abs. 5 EStG vorliegt ( RdW 1990, 274).
Diese Aussage wird für die entgeltliche Übernahme einer Freiberuflerpraxis durch einen jungen Freiberufler, wie z. B. einer Zahnarzt- bzw. Dentistenpraxis durch jungen Zahnarzt, dann aufrechterhalten, wenn - wie im Regelfall - nach dem Erwerb wesentliche Adaptierungen sowie Anschaffungen getätigt werden. Bei solcherart durchgeführten Betriebsübernahmen ist die Anfangsverlustsituation i. d. R. mit jener bei einer Neugründung oder auch mit der im VwGH-Erkenntnis vom , 93/14/0156-0158, SWK-Heft 17/1994, Seite R 77, dargestellten Sachlage vergleichbar, sodaß die Anwendung des § 18 Abs. 7 EStG 1988 durchaus gerechtfertigt ist. (