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Anlaufverluste nach Anteilsabtretung
•Anlaufverluste nach Anteilsabtretung (§ 18 Abs. 7 EStG)
(BMF) - Eine Anteilsveräußerung im Rahmen einer Freiberufler-Erwerbsgesellschaft mit § 4 Abs. 3 EStG-Gewinnermittlung hat folgende steuerliche Auswirkungen:
Veräußerer Hinsichtlich der veräußerten Beteiligungsquote ist ein Übergangsgewinn zu ermitteln.
Erwerber - Beim die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung fortsetzenden Erwerber ist hinsichtlich der erworbenen Quote ein Übergang von § 4 Abs. 1 auf § 4 Abs. 3 EStG die Folge.
Ein nach dem Veranlagungsjahr 1993 anfallender Übergangsverlust ist auf sieben Jahre verteilt abzusetzen (§ 4 Abs. 10 Z 1 EStG 1988 i. d. F. SteuerreformG 1993).
Die Veränderung im Beteiligungsausmaß kann nicht der Eröffnung eines Betriebes gemäß § 18 Abs. 7 EStG 1988 gleichgesetzt werden.
- Der erworbene anteilige Firmenwert (Praxiswert) ist, wenn die bisherigen Mitunternehmer weiterhin in der Gesellschaft verbleiben, auf 15 Jahre verteilt abzusetzen (Abschnitt C Pkt. 2.1. Abs. 5 Gewinnermittlungsrichtlinien 1989; SWK-Heft 7/1994, Seite A 189). (