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"Vermietung einer Liegenschaft durch OEG an gewerbliche GmbH & Co. KG; Sonderbetriebsvermögen"
•Vermietung einer Liegenschaft durch OEG an gewerbliche GmbH & Co. KG; Sonderbetriebsvermögen (§ 5 EStG)
(BMF) - Die Personengesellschaften sind nicht Steuersubjekte im Einkommensteuerrecht. Zurechnungssubjekte sind unmittelbar die Gesellschafter; diesen werden die Wirtschaftsgüter quotenmäßig zugerechnet (§ 24 Abs. 1 lit. e BAO). Abzustellen ist daher - gesellschafterbezogen - auf die quotenmäßige Beteiligung des Gesellschafters am Vermögen der Personengesellschaften.
Weiters ist der Gesellschafter nach Möglichkeit einem Einzelunternehmer gleichzustellen. Die Zuordnung eines Wirtschaftsgutes zum Betriebs- oder Privatvermögen läßt sich für eine Personengesellschaft nicht anders beurteilen als für einen Einzelunternehmer.
Ist die OEG bloß vermögensverwaltend tätig, wird die der KG zur Nutzung überlassene Liegenschaft - mit oder ohne Mietvertrag - Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter insoweit, als zwischen OEG und KG Gesellschafteridentität besteht (vgl. , 0044-0046). Daran vermag ein unterschiedliches Beteiligungsausmaß an den Gesellschaften nichts zu ändern.
Die Liegenschaft der OEG wäre nur dann nicht dem Sonderbetriebsvermögen zuzurechnen, wenn die OEG einen Gewerbebetrieb ...