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SWK 7, 1. März 1995, Seite A 204

Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

Rechtsansichten des Finanzministeriums zu steuerlichen Tagesfragen*)

*) Die hier wiedergegebenen Texte sind originalgetreue Zitate aus Anfragebeantwortungen durch Fachabteilungen des Bundesministeriums für Finanzen. Die Namen der Anfrager sowie die Geschäftszahl der Erledigung sind der SWK nicht bekannt; über die hier abgedruckten Texte können daher von der Redaktion keine weiteren Auskünfte erteilt werden. In Klammer beigefügt ist das Datum der Erledigung durch die BMF-Fachabteilung. (SWK)

Rückstellung für Ausgleichsansprüche für Handelsvertreter (§ 4 Abs. 4 EStG)

(BMF) - Der in § 24 Abs. 2 Handelsvertretergesetz 1993 normierte Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters im Todesfalle ist an das Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 1 gebunden. Diese gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen im wesentlichen denen des § 25 Handelsvertretergesetz 1921, nämlich daß dem Geschäftsherrn nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aus der früheren Tätigkeit des Handelsvertreters Vorteile erwachsen.

Der Tod des Handelsvertreters begründet also nicht für sich einen Ausgleichsanspruch, sodaß bis zur tatsächlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses eine wirtschaftliche Begründung zur Rückstellung fehlt, da nicht feststeht, ob dem Geschäftsherrn tatsächlich wirtschaftliche Vor...

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