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SWK 33, 15. November 1995, Seite R 138
Finanzstrafverfahren
• Die Abnahme vonRaumverschlüssenvor Erledigung der österreichischen Ausfuhr ist als Gefährdungsdelikt strafbar, auch wenn es zu keiner Verkürzung von Abgaben kommt - (§ 48 Abs. 1 FinStrG), (Abweisung)
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