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SWK 33, 15. November 1995, Seite R 138

PKW: Vormerkverkehr

Das Hauptzollamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz braucht einen zur Sicherstellung von Geldstrafen erlegten Betrag nicht auszufolgen, wenn der Verdacht besteht, daß die Beschwerdeführerin ihren im formlosen sicherstellungsfreienVormerkverkehreingebrachten PKW einer in Österreich ansässigen Person zum Gebrauch überlassen hat - (§ 36 Abs. 2 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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