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PKW: Vormerkverkehr
• Das Hauptzollamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz braucht einen zur Sicherstellung von Geldstrafen erlegten Betrag nicht auszufolgen, wenn der Verdacht besteht, daß die Beschwerdeführerin ihren im formlosen sicherstellungsfreienVormerkverkehreingebrachten PKW einer in Österreich ansässigen Person zum Gebrauch überlassen hat - (§ 36 Abs. 2 FinStrG), (Abweisung)
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