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SWK 33, 15. November 1995, Seite R 137

Getränkesteuer: Rückzahlung

Die Rückzahlung von Getränkesteuer wegenAußerortsverbrauchskann in den Fällen verlangt werden, in denen die bescheidmäßige Festsetzung der Getränkeabgabe vor dem erfolgt ist - (Art. II § 2 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetznovelle 1991), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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