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Verfahren: Aussetzung
• Wenn bei einer VwGH-Beschwerde die Abgabenbehörde dieVerwaltungsaktennicht vollständig vorlegt, kann der VwGH die Berechtigung der Abweisung eines Antrages aufAussetzungnicht prüfen - (§ 212 a BAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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