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Verdeckte Gewinnausschüttung
• Wenn in einer GmbH dieVerzinsungdes Verrechnungskontos des Gesellschafters nur irrtümlich übersehen wurde, liegt keineverdeckte Gewinnausschüttungvor - (§ 22 BAO)
"Bezüglich der als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilten Nichtverzinsung des Verrechnungskontos des Beschwerdeführers im Jahr 1991 ist richtig, daß eine unverzinsliche Verrechnungsforderung der Gesellschaft gegenüber einem Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen kann ... Im Beschwerdefall führte der Beschwerdeführer aber in der Berufung ausdrücklich aus, eine Verzinsung sei ,offenkundig übersehen‘ worden ...
War eine Verzinsung - wie dies der Beschwerdeführer behauptet hat - vereinbart, so kann unter der oben genannten Voraussetzung eine allenfalls irrtümlich unterbliebene Anlastung der vereinbarten Zinsen im Streitjahr eine verdeckte Gewinnausschüttung nicht bewirken." (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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